Am 16. November veröffentlichte die türkische Regierung im Amtsblatt, dass die verschärften Regelungen im Bereich Immobilien wieder für ausländische Investoren und Immobilienbesitzer im Bereich Fremdwährungen gelockert werden. Auf der Höhe der „türkischen Lira“ Krise wurden Vermietungen und Verkauf von Immobilien in der Türkei in Fremdwährungen verboten und in der heimischen türkischen Lira vorgeschrieben.
Um die Währung der Türkei zu stützen entschloss man sich im September, Immobilienverkäufe, Miet- und Pachtverträge nur in der türkischen Lira zuzulassen.
Nachdem die türkische Währung sich nach dem tiefen Sturz im August nun wieder erholen konnte und auch auf eine Initiative des Hotelverbands der Türkei, die vehement forderte dem Hotel und Beherbergungssektor von dem Fremdwährungsverbot auszuschließen.
Mietverträge für Beherbergungsbetriebe und in Duty-Free-Stores und für Immobiliengeschäfte mit Ausländern können wieder Fremdwährungen genutzt werden.
Weitere Ausnahmen gibt es bei Exportgeschäften, Arbeitsverträge mit Ausländern.