Für den Kauf und Verkauf von Immobilien wurde in der Türkei im Einkommenssteuerrecht eine neue Regelung getroffen. In der bestehenden Rechtsvorschrift ist beim Verkauf einer Immobilie, nach 5 Jahren nach dem Kaufdatum keine Einkommenssteuer zu Zahlen. Wenn innerhalb der 5 Jahre eine Immobilie in der Türkei veräußert wird, ist die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis für die Steuerberechnung relevant. In der neuen Reglung wird die 5 Jahresgrenze beseitigt und eine schrittweise Stufenreglung eingeführt. In der neuen Verordnung wird beim Verkauf innerhalb von 3 Jahren der komplette Verkaufsbetrag für die Steuern herangezogen. Nach der 3 Jahres Grenze wird von dem Gewinn die Berechnung herangezogen, wobei 20% des Gewinns nicht betrachtet werden. Nach 4 Jahren werden vom Gewinn 40% nicht herangezogen. Nach 5 Jahren werden 60% vom Gewinn nicht in Betracht gezogen. 6 Jahre später sind 80% des Gewinns nicht mehr in der Steuerlichen Belastung. Beim Verkauf nach 10 Jahren wird keine Einkommenssteuer mehr fällig.