Gemäß dem Umfang der Maßnahme, die im New Economy-Programm vom 20. September 2018 veröffentlicht wurden, der höchste bei der Berechnung des Mietanstiegs anzuwendende Zinssatz basierend auf der TÜFE (Verbraucherpreisindex) berechnet werden muss. Eigenheimbesitzer sind nun verpflichtet, nicht den ÜFE (Erzeugerpreisindex) sondern auf der Grundlage der der TÜFE (Verbraucherpreisindex) Sätze zu wählen.
Die 12-Monats-ÜFE-Zahlen für August waren auf 18,78% und die TÜFE-Daten waren 12,61%. Mit anderen Worten, wenn der Mietpreis für die Wohnung, in der Sie wohnen, im August erhöht wird, sollte der gemäß den TÜFE-Daten zu erhebende Betrag mit 12,61% berechnet werden. Zum Beispiel sollte die Höhe der Mieterhöhung auf Ihre 1000TL Wohnungsmiete ab August als 126 TL berechnet werden.